FEUERWEHR -
Ein Name — Zwei Chefs
Wenn wir heute von DER Feuerwehr sprechen, so ist dies eigentlich nicht richtig. Genau genommen existieren in fast allen Städten und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren zwei Organisationen mit dem Namen Feuerwehr nebeneinander. Betrachten wir die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehren etwas näher um zu sehen, warum das so ist.
Selbstverständlich gab es Brandschutz und organisiertes Feuerlöschen schon lange vor den ersten Freiwilligen Feuerwehren. In allen Archiven finden sich entsprechende Verordnungen und Regelungen, die die Städte erließen, um sich vor verheerenden Feuersbrünsten zu schützen. Liest man Berichte aus alter Zeit, die sich mit großen Stadtbränden beschäftigen, so wird klar, warum die Menschen solche Angst vor der Urgewalt des Feuers hatten. Entscheidend ist dabei auch, dass außer Eimerketten und einfachen Leitern keine Abwehrmöglichkeit gegen das Feuer bestand.
In den meisten Fällen bestand für alle erwachsenen Männer die Verpflichtung, bei Feueralarm unverzüglich mit einem Eimer zum Brandplatz zu kommen und sich in die Eimerkette einzureihen.
Mit der Entwicklung und Verbreitung der ersten Feuerlöschspritzen, damals moderne Technik, ergaben sich erste Änderungen in diesem System. Für die Bedienung der Technik waren Kräfte erforderlich, die sich mit dem Gerät auskannten und dafür trainiert waren. Die Handhabung von Drehleitern und Handdruckspritzen konnte nicht mehr von jedem Mitbürger erwartet werden. Zunächst waren es häufig Turner-Riegen, die sich dieser Aufgabe widmeten. Teilweise wurden auch aus der Bevölkerung Löschcorps rekrutiert.
Wie immer, wenn Menschen zu einem Dienst verpflichtet werden, war die Motivation der Mitglieder dieser Pflichtfeuerwehren nicht sonderlich hoch. Da die wachsende Technisierung jedoch mehr als nur ein Minimum an Engagement jedes Einzelnen erforderte wurden zumeist in den großen Städten Berufsfeuerwehren eingerichtet. In den kleineren Gemeinden setzte sich ab Mitte des letzten Jahrhunderts die Idee der Freiwilligen Feuerwehren durch. Menschen, die die Notwendigkeit des organisierten Brandschutzes erkannten und bereit waren, sich für die Gemeinschaft einzusetzen, fanden sich zu Feuerwehren zusammen.
Zweifellos unterstützten die Städte und Gemeinden schon immer ihre Feuerwehren. Trotzdem waren zumindest die Freiwilligen Feuerwehren bis weit ins 20. Jahrhundert hinein als selbstständige Körperschaften organisiert. Die jeweiligen Kommandanten trugen damit die Verantwortung für die Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzbereitschaft sowie für die Finanzierung ihrer Feuerwehr. Die Kommunen beteiligten sich, ohne feste Vorgaben, nach eigenem Ermessen mit Zuschüssen.
Der gravierende Einschnitt erfolgte in Hessen im Jahr 1970 mit der Verabschiedung des Hessischen Brandschutzhilfeleistungsgesetzes. Dort wurde der Brandschutz den Städten und Gemeinden als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen. Damit war gesetzlich festgelegt, dass die Kommune Träger des Brandschutzes war. Sie hatte für die Aufstellung und Ausrüstung einer Feuerwehr zu sorgen, damit war die weitere Trägerschaft durch die bestehenden Feuerwehren nicht mehr möglich.
Die Städte und Gemeinden bedienten sich selbstverständlich der vorhandenen Strukturen. Die Feuerwehren, die bestanden, wurden nicht aufgelöst und komplett neu aufgebaut. Sie hatten aber ab diesem Zeitpunkt einen anderen rechtlichen Stand.
Betrachten wir die Folgen dieses Geschehens am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Froschhausen:
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war Adam Fuhry eigenständiger Kommandant der Froschhäuser Wehr und satzungsgemäß nur seinen Mitgliedern Rechenschaft schuldig. Mit der Neuorganisation des Brandschutzes änderte sich dies. Der ehemalige Kommandant hieß nun Wehrführer und war Erfüllungsgehilfe des Bürgermeisters, der ja wie bereits erwähnt als Verwaltungschef für den Brandschutz der Kommune verantwortlich war. Der gesamte Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung waren damit der Verantwortung des Vorstandes entzogen und bei der Gemeindeverwaltung angesiedelt. Mit der Gebietsreform kam eine Führungsebene hinzu. Zwischen die Wehrführer, die nach wie vor, als Erfüllungsgehilfe des Bürgermeisters, für die örtlichen Wehren verantwortlich sind, und den Bürgermeister kam der Stadtbrandinspektor. Er ist Chef aller Wehren der Stadt Seligenstadt und berät den Bürgermeister in Fragen des Brandschutzes.
Der Vorstand, an seiner Spitze der Vorsitzende, ist satzungsgemäß für die ideelle und materielle Unterstützung der Einsatzabteilung zuständig. Mit geeigneten Veranstaltungen (zum Beispiel am Vatertag) sollen sowohl die Bekanntheit und Anerkennung der Feuerwehr innerhalb der Bevölkerung unseres Ortsteils gefördert als auch die finanzielle Unterstützung der Einsatzabteilung, über die städtischen Haushaltsmittel hinaus, gesichert werden.